Nach der Geburt
Wochenbettbetreuung
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit in der Hebammen Gemeinschaftspraxis ist die adäquate Wochenbettbetreuung für die Zeit nach der Geburt. Egal ob Sie sich für eine stationäre Geburt (Entlassung aus der Klinik nach stationärem Aufenthalt), eine ambulante Geburt (Geburt in der Klinik und anschließende Entlassung nach Hause) oder eine Hausgeburt entscheiden, wir betreuen Sie und Ihr Kind zu Hause weiter. Schwerpunkte unserer Arbeit sind hierbei die Versorgung von Mutter und Kind. Die neue Lebenssituation der Familie wird ebenfalls berücksichtigt. Kontrolle der Rückbildungsprozesse bei der Frau, der Gesundheitszustand des Kindes/ der Frau, die Ernährungssituation des Kindes (Stillberatung/ Flaschenernährung) sowie alle Fragen, die rund um die erste Zeit mit dem Kind auftreten, werden aufmerksam beachtet. Sie haben Anspruch auf eine Wochenbettbetreuung bis zu der vollendeten 8. Lebenswoche des Kindes. Bei Bedarf kommen wir sogar bis zu zweimal täglich bis zum 10. Tag nach der Geburt. Dies ist eine Regelleistung der Krankenkasse.
Stillberatung
Von Beginn bis zum Ende der Stillzeit sind wir in allen Fragen kompetente Ansprechpartnerinnen. Selbstverständlich helfen wir auch beim Abstillen oder der Beikosteinführung. Auch hier handelt es sich wieder um eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Arbeit der Hebamme beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft und endet mit dem Abstillen oder bis zum vollendeten 9. Monat bei Flaschenkost des Babys.




